Sonderverlosung

Für den Fall, dass im Laufe des jeweiligen Veranstaltungsjahres die garantierte Gewinnausschüttungsquote von 30% unterschritten wird, werden Sonderverlosungen durchgeführt. Hierfür wird zu einem Stichtag, der mit dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz abgestimmt wird, aus der Differenz zwischen ausgezahlten Gewinnen und der Gewinnausschüttungsquote von 30% die Restgewinnsumme ermittelt. Aus der Restgewinnsumme werden die Gewinne so lange ermittelt, bis die Restgewinnsumme aufgebraucht ist.

An den Sonderverlosungen nehmen sämtliche gültige Lose des jeweils gewählten Zeitraums teil.

Vergangene Sonderverlosungen