Sonderverlosung

Für den Fall, dass im Laufe des jeweiligen Veranstaltungsjahres die garantierte Gewinnausschüttungsquote von 30% unterschritten wird, werden Sonderverlosungen durchgeführt. Hierfür wird zu einem Stichtag, der mit dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz abgestimmt wird, aus der Differenz zwischen ausgezahlten Gewinnen und der Gewinnausschüttungsquote von 30% die Restgewinnsumme ermittelt. Aus der Restgewinnsumme werden die Gewinne so lange ermittelt, bis die Restgewinnsumme aufgebraucht ist.

An den Sonderverlosungen nehmen sämtliche gültige Lose des jeweils gewählten Zeitraums teil.

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