Die zu fördernden Organisationen müssen mindestens einen der folgenden steuerbegünstigten Zwecke im Sinne § 51 mildtätige Zwecke oder § 52 Abs. 2 Satz 1 der AO verfolgen und dies durch das Hochladen eines aktuellen und vollständigen Freistellungsbescheides nachweisen.
Nr. 03 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
Nr. 04 Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Nr. 05 Förderung von Kunst und Kultur
Nr. 07 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Nr. 08 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
Nr. 09 Förderung des Wohlfahrtswesens
Nr. 10 Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden
Nr. 13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Nr. 14 Förderung des Tierschutzes
Nr. 15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Nr. 18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Nr. 19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
Nr. 21 Förderung des Sports
Nr. 22 Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
Nr. 23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei
Nr. 25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Bitte achten Sie darauf, dass der Freistellungsbescheid vollständig hochgeladen wird. Der steuerbegünstigte Zweck muss daraus hervorgehen und der Bescheid muss in gut lesbarer Qualität eingereicht werden.